1. Geltung der Bedingungen
Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle geschlossenen Veranstaltungen sowie Firmenveranstaltungen (wie z.B. Hochzeiten, Geburtstage, Konfirmation…). Sie gelten nicht für Veranstaltungen, für die eine Eintrittskarte erforderlich ist (wie z. B. Candlelight-Dinner, Weihnachtsmarkt u. dgl.); entgegenstehende bzw. von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein rechtlich verbindliches Angebot liegt erst in der Bestellung vor, an die der Kunde zwei Wochen gebunden ist.
2.3 Ein Vertrag kommt mit unserer Annahme der Kundenbestellung zustande; unsere Annahmeerklärung bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
3. Zahlung
3.1 Binnen 7 Tagen ab Vertragsabschluss (Zugang unserer schriftlichen Annahmeerklärung) hat der Besteller an uns eine Anzahlung von 35 % der vereinbarten Gesamt-Vergütung zu entrichten.
3.2 Ergibt sich die vorgenannte Gesamt-Vergütung nicht aus einem konkret vereinbarten Pauschalpreis, gilt folgendes:
– Ist die Zahl der Personen nur nach der Größenordnung, jedoch nicht nach der konkreten Anzahl festgelegt, ist die Gesamt-Vergütung nach der genannten Größenordnung oder nach dem Mittelwert der angegebenen Personenzahl zu bestimmen; bei einer „ca.“-Angabe ist zur Ermittlung der Gesamt-Vergütung die der „ca.“-Angabe nachfolgende Personenzahl als maßgeblich anzusehen.
– Wenn hinsichtlich von Getränken oder einzelner Getränke kein Pauschalpreis vereinbart wurde, werden zur Ermittlung der Gesamt-Vergütung die Getränke mit einem Pauschalbetrag von 35,00 € pro Person berechnet.
– Wenn hinsichtlich der Speisen kein Pauschalpreis vereinbart wurde, werden zur Ermittlung der Gesamt-Vergütung die Speisen mit einem Pauschalbetrag von 49,00 € pro Person berechnet.
3.3 Nach Durchführung der Veranstaltung des Bestellers erhält dieser von uns eine Rechnung, wobei der Rechnungsbetrag zur sofortigen Zahlung fällig ist.
3.4 Ein Skonto können wir nicht einräumen.
3.5 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Dies gilt im Besonderen bei Scheckeinzahlungen.
3.6 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
3.7 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, sofern diese Gegenansprüche von uns nicht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Gewährleistung und Haftung
4.1 Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Besteller verpflichtet, uns unverzüglich zu unterrichten, um uns die Möglichkeit einer kurzfristigen Beseitigung der Leistungsstörung zu geben. Anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche des Bestellers aus einer weitergehenden Leistungsstörung, soweit wir diese voraussichtlich hätten beseitigen können, ausgeschlossen.
4.2 Soweit eine Leistungsstörung bereits aufgetreten ist, diese von uns nicht oder nicht vollständig in zumutbarer Zeit beseitigt werden konnte oder nach Art und Umfang die Leistungsstörung von vornherein von uns nicht zu beseitigen war bzw. gewesen wäre, stehen dem Besteller uneingeschränkt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
4.3 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
4.4 Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt dann nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Schadenersatzansprüche aus einer Garantieerklärung geltend macht.
4.5 Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt des Weiteren dann nicht, wenn wir schuldhaft, und sei es auch nur leicht fahrlässig, eine vertragswesentliche Pflicht oder Kardinalpflicht verletzen; unsere Ersatzpflicht ist dann allerdings – ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf den vertragstypischen vorhersehbaren unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt.
4.6 Die vorstehende Haftungsfreizeichnung oder –begrenzung gilt nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens. Sie bezieht sich auch nicht auf Ansprüche des Bestellers aus der Produkthaftung.
4.7 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
5. Rücktritt und Kündigung
5.1 Mit Zugang unserer Annahmeerklärung auf die Bestellung ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande gekommen, von dem der Besteller nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen zurücktreten oder eine Kündigung erklären kann.
5.2 Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, erklärt der Besteller aber gleichwohl den Rücktritt, die Kündigung oder einen Widerruf des abgeschlossenen Vertrages bzw. teilt der Besteller generell eindeutig und unmissverständlich mit, dass er den mit uns geschlossenen Vertrag nicht erfüllen wird, können wir ohne Nachweis als Entschädigung folgende Prozentsätze der vereinbarten Gesamt-Vergütung unter Anrechnung einer gegebenenfalls bereits geleisteten Anzahlung (3.1) fordern; bei einem Zugang der unberechtigten Rücktritts- oder vergleichbaren Erklärung vor Beginn der vereinbarten Veranstaltung
– bis einschließlich 60 Tage 35 %
– von 59 bis 45 Tage 45 %
– von 44 bis 30 Tage 55 %
– von 29 bis 15 Tage 65 %
– von 14 bis 2 Tage 75 %
– von 1 Tag bis zur Veranstaltung 100 %
Der Besteller hat das Recht, den Nachweis dahingehend zu führen, dass uns ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die vorgenannten Pauschalen. Wir behalten uns vor, anstelle der unter Ziffer 5.2 Satz 1 genannten Entschädigungspauschalen einen nachgewiesenen, höheren Schaden geltend zu machen.
5.3 Die vorstehenden Regelungen der Ziffer 5.2 gelten entsprechend, wenn wir dem Besteller – auch bei einer nicht fristgerecht erbrachten Anzahlung – eine Nachfrist ergebnislos gesetzt haben und vom Besteller anschließend Schadenersatz fordern.
5.4 Soweit die vorgenannte Gesamt-Vergütung nicht als Pauschalpreis feststeht, gelten die Regelungen in der Ziffer 3.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.
6. Allgemeine Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen dem Besteller und uns unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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